Untersuchung der HNO-Tauchertauglichkeit
Der Tauchsport erschließt Ihnen eine faszinierende und abenteuerliche Welt unter Wasser. Vergessen Sie bitte dennoch nicht auf Ihre Gesundheit. Verschiedene (u.U. auch symptomlose) Veränderungen können beim Tauchen zu kritischen Situationen Anlass geben. Besonderes Augenmerk muss auf die Ohren und die Atemwege gelegt werden.
Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung handelt es sich um ein Privatgutachten, für das der ausstellende Arzt gegebenenfalls auch haften muss. Die HNO-Fachärzte in Niederösterreich haben ein standardisiertes Vorgehen für die Durchführung dieser Untersuchung erarbeitet.
Für eine reibungslose Abwicklung beachten Sie bitte:
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Geben Sie schon bei der Anmeldung bekannt, dass Sie eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung vornehmen lassen wollen. |
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Wenn Sie verkühlt sind, dann ist die Untersuchung nicht sinnvoll. |
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Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Sie brauchen daher die E-Card nicht mitbringen. |
Die Kostenpauschale
beträgt € 50 für die erste Person, € 25 für jede weitere zu untersuchende Person.Sie ist nur bei gegebener Tauchtauglichkeit zu entrichten.
Falls bei negativem Befund eine behandlungswürdige HNO-Erkrankung vorliegt, dann bringen Sie einfach einen Krankenschein nach.
Die Untersuchung umfasst
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Spezifische Anamnese, |
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kompletten HNO-Status, |
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Hörtest (Audiogramm) und |
4 |
Trommelfellschwingungsmessung (Impedanz). |
Sie erhalten
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den kompletten HNO-Befund |
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und die HNO-Tauchtauglichkeitsbestätigung |
Ich bitte Sie höflich um Verständnis für diese Vorgangsweise; sie ist aus haftungsrechtlichen Gründen erforderlich.
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